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Erfahrung | Private Erschließung
Der Gesetzgeber gestattet nach §124 Baugesetzbuch (BauGB) die Durchführung der öffentlichen Erschließung eines Baugebietes durch Private in Form einer sogenannten Privaten Erschließungsträgerschaft (PET).
ACI führt im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Variante eine bei der privaten Erschließung eine beschränkte Ausschreibung mit anschließenden Vergabe- und Preisverhandlungen durch. Auf diese Art lassen sich Baukosten reduzieren und Zeitabläufe wesentlich verkürzen. In mehreren Projekten konnten wir auf diese Weise für unsere öffentlichen Auftraggeber eine Kostenersparnis im zweistelligen Prozentbereich erreichen.
Gewerbegebiet - Maxdorf "Im Reff"
Wohngebiet - Bobenheim-Roxheim "Sand"
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